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StGB § 53 Tatmehrheit
[ Auszug: (1) Hat jemand mehrere Straftaten begangen, die gleichzeitig abgeurteilt werden, und dadurch mehrere Freiheitsstrafen oder mehrere Geldstrafen verwirkt, so wi ... ]
[ Allgemeiner Teil(StGB) ] [ Besonderer Teil(StGB) ]
[ StGB Tateinheit ] [ StGB Tatmehrheit ] [ StGB Bildung der Gesamtstrafe ] [ StGB Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe ]